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Rechnen und Nachrechnen gehört zu unserem beruflichen Alltag. Das können Sie auch.



Die 3 wichtigsten Fachbegriffe

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist der nachhaltig erzielbare Wert des Beleihungsobjekts unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände.

Die Ermittlung eines Beleihungswertes kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein und ist die Grundlage für die Kreditgewährung, da hierbei zur längerfristigen Risikobeurteilung vom Verkehrswert des Objektes (= aktueller Marktwert des Objektes) Sicherheitsabschläge vorgenommen werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen.

 


Beleihungsauslauf

Der Beleihungsauslauf ist der Quotient aus Darlehensbetrag und Beleihungswert des Objektes.

Beträgt ein Darlehen z.B. 100.000 EUR und ist der Beleihungswert des Objektes 200.000 EUR, so ist der Beleihungsauslauf 100.000 / 200.000 = 50%. Man spricht dann von einer 50%igen Beleihung. Besonders wichtig ist dieser Begriff zur Beurteilung von Angebotszinssätzen. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto günstiger die Zinsen, da das Risiko eines Forderungsausfalles mit sinkendem Beleihungsauslauf ebenfalls abnimmt.

 


Effektivzins

Mit dem Effektivzins ist der effektive Jahreszins gemeint. Dieser stellt die als jährlicher Prozentsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar. Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Nominalzins ab. Bei Darlehen, deren Konditionen sich nicht auf die gesamte Darlehenslaufzeit beziehen, spricht man von einem anfänglichen effektiven Jahreszins. Die Preisangabenverordnung verpflichtet die Geldgeber zur Angabe eines Effektivzinses und schreibt die Berechnungsmethode sowie die in die Berechnung einzubeziehenden Kostenbestandteile vor. Einzubeziehen sind danach insbesondere, Agio, Disagio, Nominalzins, Bearbeitungsgebühren, Kreditvermittlungskosten und Prämien für Restschuldversicherungen.